Betriebsrente

Planen Sie ihren Ruhestand

Die finanzielle Weichenstellung für den Ruhestand sollten Sie sorgfältig planen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Ihre IKK-Betriebsrente. Nutzen Sie auch unsere Service-Tools zur Vorausberechnung Ihrer Rente.

Die Betriebsrente wirft oft viele Fragen auf – wir geben Ihnen klare Antworten. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die IKK-Betriebsrente: von Rentenarten über Voraussetzungen bis hin zur Antragstellung und Kontaktmöglichkeiten.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Anwartschaft

Welche IKK-Betriebsrenten gibt es?

Der Tarifvertrag zur IKK-Betriebsrente sieht folgende Rentenarten vor:

  • Altersrente

  • Vorgezogene Altersrente

  • Erwerbsminderungsrente

  • Hinterbliebenenrenten

Über einen Rentenanspruch aus einem Versorgungsausgleich werden Sie unsererseits schriftlich informiert.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen für die Gewährung der IKK-Betriebsrente erfüllt werden?

Zunächst muss die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Versorgungsbeiträge gezahlt wurden (Zeiten ohne Bezüge werden nicht berücksichtigt, also auch keine Elternzeiten).

Sie sind zum Zeitpunkt des Renteneintritts aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis bei einem Mitglied der IKK-Tarifgemeinschaft ausgeschieden. (Für einen Hinzuverdienst während des Bezugs der Betriebsrente muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.)

Ihnen liegt ein aktueller Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen berufsständischen Versorgungswerkes vor.

Die Betriebsrente muss schriftlich beantragt werden.

Welche speziellen Voraussetzungen müssen für die vorgezogene Altersrente erfüllt sein?

Sie müssen eine Vollrente (100 %) aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen. (Bei einer Teilrente besteht kein Anspruch auf die IKK-Betriebsrente.)

Sie können Ihre IKK-Betriebsrente auch schon vor dem 65. Lebensjahr beantragen. Aber: Die Betriebsrente wird um jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, um 0,3 % gekürzt. Dieser Abschlag beträgt jedoch maximal 10,8 %.

Welche speziellen Voraussetzungen müssen für die Altersrente erfüllt sein?

Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente aus der IKK-Betriebsrente ist die das Erreichen der Regelaltersgrenze (bzw. mindestens die Vollendung des 65. Lebensjahres).

Welche speziellen Voraussetzungen müssen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?

Eine Voll- oder Teilerwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis bei einem Mitglied bei der IKK-Tarifgemeinschaft ausscheiden und durch einen Rentenbescheid nachweisen, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

(Dieser Anspruch besteht nicht, wenn die Erwerbsminderung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die Erwerbsminderung bereits vor Beginn der Beschäftigung bestand.)

Welche speziellen Voraussetzungen müssen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sein?

Nach dem Tod eines Anwärters mit einer unverfallbaren Anwartschaft bzw. eines Beziehers der IKK-Betriebsrente haben hinterbliebene Ehepartner bzw. dessen Kinder einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Für den Bezug einer Witwen- bzw. Witwerrente muss die Ehe vor dem 65. Lebensjahr und vor Eintritt des Leistungsfalles geschlossen worden sein und mindestens 12 Monate bestanden haben.

Waisenrenten berechtigt sind sowohl leibliche Kinder als auch vor dem Eintritt des Versorgungsfalles adoptierte Kinder. Die Kinder müssen vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei einem Mitglied der IKK-Tarifgemeinschaft geboren bzw. adoptiert worden sein.
Die Waisenrenten werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt.

Wie beantrage ich die IKK-Betriebsrente?

  1. Sie sind bis zum Renteneintritt aktiv bei einem Arbeitgeber der IKK-Tarifgemeinschaft beschäftigt

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Personalabteilung. Dort erhalten Sie den Antrag auf IKK-Betriebsrente und die notwendige Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages.

     
  2. Sie sind aktuell nicht mehr bei einem Mitglied der IKK-Tarifgemeinschaft beschäftigt

    Bitte beantragen Sie die IKK-Betriebsrente direkt bei der IKK BZV eG. Gerne senden wir Ihnen den Rentenantrag zu. Bitte fordern Sie den Antrag über das Formular im Bereich Service an.

Kann meine Betriebsrente in einer Summe ausgezahlt bzw. abgefunden werden?

Grundsätzlich nicht. Eine Abfindung kann nur erfolgen, wenn die Betriebsrente geringfügig ist. Geringfügig sind Anwartschaften dann, wenn sie 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV nicht überschreiten. Dieser Wert wird jährlich angepasst.

Ich beziehe bereits eine IKK-Betriebsrente und in meinem Leben haben sich Veränderungen ergeben. Was muss ich tun?

Egal ob Sie umziehen, eine neue Bankverbindung haben, die Steuerklasse oder die Krankenkasse wechseln oder das Glück haben, sich noch einmal neu zu vermählen – all diese Veränderungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden.

Ich habe Fragen zu meiner Rentenabrechnung. Wer kann meine Fragen beantworten?

Die Rentenabrechnung wird in unserem Auftrag durch die Heubeck pen@min GmbH abgewickelt. Dort steht Ihnen eine zentrale Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

E-Mail: ikk@heubeck.de

Telefon: 0221 934693-4553

Zusätzlich stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Mein Angehöriger hat eine IKK-Betriebsrente bezogen ist aber kürzlich verstorben. Was muss ich tun?

Mit dem Tod des Leistungsberechtigten erlischt auch dessen Anspruch auf IKK-Betriebsrente. Der Tod von Rentenberechtigten ist schriftlich unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde mitzuteilen.